Das E-Rezept ist da
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir haben auf das digitale E-Rezept umgestellt:
Sie erhalten von uns keinen Papierausdruck mehr.
Wichtig: Voraussetzung für ein Rezept ist, dass Ihre Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) in der Praxis eingelesen ist, egal ob das Rezept persönlich, telefonisch oder online für Sie ausgestellt wird.
Weiteres siehe unter \“Rezepte und Überweisungen\“