Liebe Patientinnen und Patienten,
in unserer Praxis gilt ab dem 1. Oktober 2022 die gesetzliche FFP2-Maskenpflicht.
Das bedeutet, dass Sie als Patientin oder Patient, Begleitpersonen oder Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Praxis und während des Aufenthalts eine FFP2-Maske oder ähnliche tragen müssen.
Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist nicht erlaubt.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter 6 Jahren sowie Gehörlose oder schwerhörige Menschen und deren Begleitpersonen.
Diese Regelungen gelten bundesweit nach dem Infektionsschutzgesetz (bis zum 7. April 2023).
Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken.
Ihre Hausarztpraxis Oberstadt